Mit Blick auf den zum 1.1.2023 geplanten Ausschluss von nicht in der EU ansässigen Reiseveranstaltern aus der Margenbesteuerung des § 25 UStG stellt sich für in der Schweiz ansässige Reiseveranstalter (RV) die Frage, wie mit Personenbeförderungsleistungen der Schweizer Kundschaft durch eidgenössische Busunternehmen nach Deutschland zu verfahren ist, wenn selbige der sog. Personenbeförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 UStG) unterliegen. Können diese RV die pro Gast und Fahrkilometer in Deutschland erhobene Pauschalumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen? Und sind sie verpflichtet, eine bereits nach Personenkilometern pauschal steuerlich erfasste Reise erneut nach § 16 Abs. 5 UStG zu besteuern?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-12-10 |
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