Aus einem Steuerberatungsbüro, das mittelständische Reiseveranstalter betreut, kommt im Anschluss an unseren Bericht über die Neufassung der Umsatzsteuer-Richtlinien (UStR, Ausgabe 6/2007, Seite 10) folgende Frage: „Wenn der Richtliniengeber, also das Bundesfinanzministerium (BMF), in A 33 Absatz 4 UStR ausdrücklich Reiseleistungen und Reisebetreuungsleistungen unterscheidet, ist doch unverständlich, dass nach der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) in Sachen ,Konsularservice´ (Ausgabe 10/2006, Seite 1 und 11/2006, Seite 6), sogar die ,Bereitstellung von Betreuungsleistungen´ zur Annahme von Reisevorleistungen und damit zur Margensteuer führen soll. Andererseits lehnt das BMF in exakt diesem Fall die Anwendung von § 25 Umsatzsteuergesetz ab (A 32 Absatz 4 Satz 5 und Absatz 6 Beispiel 3 Satz 12 Entwurf der UStR 2008). Wie soll man diese Aussagen auf einen Nenner bringen?“
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.08.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-01 |
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