Begriffsverwirrung – Reisevorleistungen sind keine durchlaufenden Posten
Selbst von Juristen und Steuerberatern wird immer wieder behauptet, Reisevorleistungen in der Touristik seien „durchlaufende Posten“ und müssten daher sowohl ertragsteuerlich als auch umsatzsteuerlich gesondert beurteilt werden. Möglicherweise geht diese Begriffsverwirrung darauf zurück, dass nach Reisebüros und Reiseveranstaltern (richtigerweise nach Reisevermittlungs- und –veranstaltungsleistungen) zu differenzieren ist und in der Praxis
– Reisebüros (zum Beispiel mit Gruppenreisen) auch Veranstaltungsleistungen produzieren sowie
– Reiseveranstalter (zum Beispiel mit Linienverkehr) auch Vermittlungsleistungen abwickeln.
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