Taxen sind als einer Beförderungspflicht unterliegende individuelle Beförderungsmittel ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) – und der Touristik im Besonderen. Zur Erfüllung eines flächendeckenden Versorgungsauftrags unterliegen sie besonderen Vorgaben nach dem PersBefG und werden umsatzsteuerlich subventioniert. Zwangsläufig stellt sich im Zusammenhang mit dem anzuwendenden Steuersatz regelmäßig die Frage, wann eine Beförderungsdienstleistung noch als Taxifahrt oder schon als Personenbeförderung mit Mietwagen (sog. driving-services) anzusehen ist. Dies untersuchte das Finanzgericht Schleswig-Holstein kürzlich in seiner Entscheidung vom 15.9.2016 unter dem Aspekt, welcher Vertragspartei im Vorfeld die Festlegung des Fahrziels für die erbrachten Touristen-Transfers zukam.
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