Für die im Herbst exponentiell gestiegenen COVID‐19‐Infektionszahlen gibt das Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektions‐Krankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) vom 20.7.2000 den Rahmen, die einzelnen Bundesländer und deren Gesundheitsämter setzen die Seuchenschutzmaßnahmen: Ergebnis war zunächst ein Flickenteppich unterschiedlicher Länderregelungen. So auch das im Oktober verhängte Beherbergungsverbot: Von 16 Bundesländern setzten fünf Bundesländer das Beherbergungsverbot nicht um, in jedem einzelnen Bundesland gab es ansonsten unterschiedliche Regularien. Im touristischen Kontext wirkt besonders das Beherbergungsverbot für Hotels und sonstige Beherbergungsbetriebe extrem nachteilig, gerade wegen der im Oktober angesetzten Herbstferien und auch schon hinsichtlich der nicht mehr fernen Weihnachtsferien 2020. Ab dem 2.11.2020 ist dann das bundesweite Beherbergungsverbot hinzugekommen.
Ihr Zugang zum eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "SRTour Steuer- und RechtsBrief Touristik" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.