Seit Ausbruch der Corona‐Pandemie in Westeuropa ist die touristische Welt ab März 2020 zunächst in Schockstarre versetzt worden, bis dann die drastischen Einreise‐ und Ausreiseverbote, Ausgeh‐ und Bewegungseinschränkungen sowie Quarantänemaßnahmen dazu geführt haben, dass Urlaubsreisen auf Monate hinaus unmöglich gemacht, zumindest aber erheblich eingeschränkt waren und sind. Einen besonderen Stellenwert für die Frage, was touristisch geht oder nicht geht, kam und kommt den Länderinformationen des Auswärtigen Amts (AA), insbesondere den Reisewarnungen von dort zu. Diffus blieb, ob derartige Reisewarnungen konkrete Gestaltungsmacht für den Bestand von Reiseverträgen haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.07.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-07-09 |
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