Das Europäische Gericht (EuG) hat mit unlängst veröffentlichtem Urteil vom 25.3.2026 in der Rechtssache T-221/25 betreffend TUI Belgium et al. sein erstes Urteil in Sachen Tour Operator Margin Scheme (TOMS) gesprochen. Das Verfahren betraf eine besondere – fast möchte man sagen sonderbar profiskalische – und mittlerweile bereinigte Rechtslage in Belgien, wonach Reiseveranstalter auch Drittlandsreisen der Margenbesteuerung unterwerfen mussten – zugegebenermaßen eine im Hinblick auf die Grundsätze der Art. 306 ff. MwStSystRL ungewöhnliche Umsatzsteuersituation und ein Spezifikum für Belgien. Dennoch lohnt ein kurzer Blick in Details.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2026.06.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-10 |
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