Ein Brite hatte geklagt, weil ein für englische Gäste ausgeschriebenes Hotel tatsächlich ausschließlich auf Deutsche ausgerichtet war und z.B. ihm sowie seinen Kindern keine Möglichkeit ließ, sich in Englisch zu verständigen. Es lag damit kein fremdenfeindlicher Hintergrund vor, sondern zu entscheiden war die Frage, ob die katalogmäßig zugesicherten Reiseleistungen am Urlaubsort abrufbar waren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seiten 19 - 20
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