Jeder Flug- oder Schiffsreisende kennt die bange Situation, wenn noch vor der behördlichen Ausweiskontrolle das Abfertigungspersonal am Check-In-Schalter der Fluggesellschaft bzw. beim Einschiffen bei der Zugangskontrolle zum Kreuzfahrtschiff prüft, ob die erforderlichen Pässe, Personalausweise, Visa oder ausländerrechtlichen Aufenthaltstitel vorhanden sind und die erforderliche Gültigkeitsdauer haben. Fällt die Dokumentenkontrolle negativ aus, lehnt die Fluggesellschaft die Beförderung dieses Passagiers ab bzw. das Personal des Kreuzfahrtveranstalters bzw. der Reederei verweigert ihm die Teilnahme an der Kreuzfahrt. Rechtsstreitigkeiten sind vorprogrammiert zur zentralen Frage: Dürfen Reiseveranstalter und Fluggesellschaften überhaupt eine solche Pass- und Ausweiskontrolle durchführen und derartige Ausschlussentscheidungen treffen?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2025.10.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-09 |
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