Die Neuauflage einer Rundverfügung des OFD Frankfurt gibt Gelegenheit, die Verwaltungsauffassung zum Komplex „Veranstaltung, Vermittlung, Dienstleistungskommission“ näher kennen zu lernen und zu prüfen. Den Anlass dazu gibt die umsatzsteuerliche Beurteilung der Beschaffung von Theaterkarten durch Theatergemeinden-und Volksbühnen-Vereine (OFD Frankfurt/M., Vfg. vom 14.8.2007, Az.: S 7110 A - 2/ 86 - St 11). Abgesehen von der Steuerbefreiung von Veranstaltungsleistungen im Sinne von § 4 Nr. 20 Buchst. b UStG spricht nichts dagegen, die hier vertretene Verwaltungsauffassung allgemein anzuwenden, insbesondere für die Beschaffung und den Verkauf von Eintrittskarten.
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