Luftfahrtunternehmen gewähren ihren Mitarbeitern für Privatreisen verbilligte Flugtickets, um – ähnlich wie im Einzelhandel – das Kennenlernen der Produkte und die Identifikation mit den Leistungen des Arbeitgebers zu fördern. Regelmäßig können die Mitarbeiter allerdings nicht fest buchen, sondern erhalten Tickets mit eingeschränktem Reservierungsstatus (SA-Vermerk: Space available).
Bei diesen Standby-Flügen erlangt der Mitarbeiter mit der Einbuchung noch keinen festen Beförderungsanspruch. Vielmehr entscheidet sich die Mitnahme erst kurz vor dem Abflug und ist abhängig davon, dass noch freie Plätze vorhanden sind.
Dass dennoch geldwerte Vorteile vorliegen können, ist dem Grunde nach unstreitig. Erhebliche Probleme bereitet aber auch hier die Bewertung solcher Vorteile, letztlich die Frage, ob und in welcher Höhe in den einzelnen Fällen steuerpflichtige geldwerte Vorteile entstehen. Lesen Sie dazu auch unsere Ausführungen in Ausgabe 4/2006, Seite 12.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2006.12.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-12-01 |
Seiten 9 - 10
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