Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) in Abweichung von der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits mit Urteil vom 7.7.2004 (Az.: VI R 29/00) klargestellt hatte, dass die Erstattung von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber an seine Mitarbeiter keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt, wenn dies aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse erfolgt, gibt eine aktuell bekannt gewordene Entscheidung vom 22.7.2008 Anlass, Sach- und Rechtsfragen erneut und vertiefend zu erörtern (vgl. dazu zuletzt den Beitrag in SRTour 05/2005 auf S. 12 f.).
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