Eine neue Grundsatzentscheidung des BFH hat in den Unternehmen und in der Fachliteratur eine beachtliche Resonanz erfahren, zumal der BFH seine langjhrige Rechtsauffassung zur Umsatzbesteuerung von Betriebsveranstaltungen gendert hat (Urteil vom 9.12.2010). Danach sind Zuwendungen des Arbeitgebers anlsslich von Betriebsausflgen, die eine sog. Aufmerksamkeitsgrenze von 110 pro Arbeitnehmer und Betriebsveranstaltung berschreiten (siehe hierzu Abschn. 12 Abs. 4 Nr. 6 UStR) nicht mehr als unentgeltliche Wertabgaben der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Stattdessen soll der Vorsteuerabzug aus Aufwendungen fr Betriebsausflge nicht mehr zulssig sein.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2011.06.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2011 |
| Veröffentlicht: | 2011-06-09 |
Seiten 6 - 10
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