Wir sind als Vermittlungsagentur für einen mittelständischen Herstellerbetrieb tätig, der sich von uns einen mehrtägigen Betriebsausflug nach Paris mit 40 Teilnehmern organisieren lässt. Für die Reservierung der Hotelunterkünfte und für die Zusammenstellung eines Zielgebietsprogramms haben wir eine französische Incoming- Agentur beauftragt. Für den Hin- und Rückflug ist – ebenfalls im Namen des Herstellers – ein Flugzeug gechartert worden. Die Rechnungen des Leistungsträgers werden uns zur Kontrolle übermittelt, aber für den Hersteller ausgestellt. Anzahlungen und Restzahlungen werden uns vom Kunden überwiesen und an die Airline bzw. Incoming-Agentur weitergeleitet. Beide Rechnungen der Leistungsträger sind ohne Umsatzsteuer ausgestellt. Vereinbarungsgemäß berechnen wir dem Hersteller ein Agenturhonorar von 15 Prozent der Rechnungssumme. Wir haben folgende Fragen: 1. Wie müssen wir unsere Service-Leistungen abrechnen? 2. Wie müssen die Anzahlungs- und Restzahlungsabrechnungen an unseren Kunden gestaltet sein?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.08.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-08-01 |
Seiten 12 - 13
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