Setzt die Inanspruchnahme des erhöhten Veräußerungsfreibetrags nach § 16 Abs. 4 EStG voraus, dass das 55. Lebensjahr bereits im Veräußerungszeitpunkt vollendet ist oder reicht es aus, dass der Steuerpflichtige bis zum Ende des Veranlagungszeitraums Geburtstag feiert? Diese Frage ist nun endlich höchstrichterlich entschieden worden, allerdings zugunsten des Fiskus.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.07.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-07-15 |
Seiten 9 - 11
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