Nachdem der Gesetzgeber die steuerlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen, die viele Jahre lang in den Lohnsteuer-Richtlinien (zuletzt in R 19.5 LStR) geregelt waren, mit Wirkung ab 1.1.2015 im EStG gesetzlich festgeschrieben hat, gilt es, die Neuerungen schnellstmöglich zu kennen und im Unternehmen umzusetzen. Im Ergebnis kassiert der Gesetzgeber contrafiskalische BFH-Rechtsprechung, sorgt aber durch einen neuen Freibetrag für Entlastung der Unternehmen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.03.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-03-09 |
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