Es waren die den Arbeitnehmern von Automobilherstellern gewährten Jahreswagen-Rabatte, mit denen die Rabattbesteuerung im deutschen Steuerrecht ihren Anfang nahm, ab 1990 unter Berücksichtigung eines Rabattfreibetrags (damals 2.400 DM, heute 1.080 € p.a.), der in der Touristik verhängnisvolle Wirkungen hatte. Weil die Reisebüro-Mitarbeiter – im Gegensatz zu den Arbeitnehmern der Leistungsträger – nicht in den Genuss des Rabattfreibetrags kamen, wurden Rabattvorteile in der Touristik unterschiedlich bewertet. Erst ab 1996 konnte eine Korrektur bis zur Höhe der Reisebüro-Provision erreicht werden. Nun sieht es so aus, dass wiederum die Jahreswagen-Rabatte den Anlass für ein Umdenken bei der Bewertung der Rabattvorteile gegeben haben.
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