Über die steuerliche Behandlung verbilligt oder unentgeltlich gewährter Flüge für Airline-Mitarbeiter oder Arbeitnehmer anderer Unternehmen hatten wir zuletzt vor drei Jahren berichtet. Nun ist es wieder soweit: Die sog. Flugkilometerregelung (FKM-Regelung) zur Ermittlung des geldwerten Vorteils – vorausgesetzt es liegt dem Grunde nach ein solcher überhaupt vor – ist nach neu abgestimmter Verwaltungsanweisung vom 11.9.2015 auch weiterhin anzuwenden und zwar im Ergebnis unverändert auch für die Jahre 2016-2018.
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