Der Bundesfinanzhof (BFH) räumt ein Bewertungswahlrecht bei der verbilligten Abgabe von Arbeitgeber-Leistungen an Arbeitnehmer ein. Solche Vorteile können wahlweise nach § 8 Absatz 2 (Vergleichsmaßstab günstigster Vergleichspeis am Markt) oder nach § 8 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG, Vergleichsmaßstab Angebots- oder Endpreis) bewertet werden (Urteil vom 5.9.2006, Az: VI R 41/02; Abruf-Nr. 062992).
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.01.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-01-01 |
Seiten 13 - 15
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: