Auch bei einem erwerbsbezogen bewirtenden Unternehmen (z.B. einem Hotelbetrieb mit Restaurant) unterliegen Aufwendungen im Zusammenhang mit Bewirtungen (z.B. anlässlich eines Galaempfangs zum Betriebsjubiläum; Beköstigung von Kunden und Lieferanten) der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG 1997. Die insoweit mit der Regelung in § 4 Abs. 5 Satz 2 EStG 1997 eingeräumte Ausnahme betrifft nur Bewirtungen, welche unmittelbar Gegenstand der erwerbsbezogen bewirtenden Tätigkeit sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-12 |
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