Ein Paukenschlag steuerlicher Gerechtigkeit, die der DRV und der VPR beim Musterverfahren gegen die Doppelbesteuerung von Restaurationsleistungen im B2B-Reisegeschäft nie aus den Augen verloren hatten, besiegelte jüngst – wenn auch noch nicht ganz endgültig – ein leidvolles Kapitel touristischer Fiskalgeschichte. Mit am 30.10.2008 zugestellten Gerichtsbescheid (Az.: V R 9/06) bezog der V. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) klar und deutlich Stellung gegen die profiskalische Sichtweise der deutschen Finanzverwaltung und erklärte kurzerhand den Verpflegungsanteil in B2B-Reisepaketen zur Nebenleistung einer einheitlichen (Hotel)-Unterbringungsleistung. Dieser Beitrag nimmt eine erste Kurzanalyse der BFH-Entscheidung vor, ohne dass bereits sämtliche Auswirkungen dieser weitsichtigen, ökonomisch geprägten und dem umsatzsteuerlichen Grundsatz der Neutralität verpflichteten Rechtsauffassung des höchsten deutschen Steuergerichts abschließend eingeschätzt werden können.
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