Mit einer überzeugenden Begründung hat der BFH in einer Entscheidung vom 25.4.2018 die langjährig offene Streitfrage entschieden, ob die Besorgung von Eintrittskarten der Sächsischen Oper Dresden durch einen selbständig tätigen Hotelservice ebenso wie der Direktverkauf der Eintrittskarten durch Oper bzw. Veranstalter umsatzsteuerfrei sind. Danach bleibt die Besorgung der Eintrittskarten i.S. von § 3 Abs. 11 UStG steuerfrei, sofern für die Umsätze der Oper die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 1 UStG in Betracht kommt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.10.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-09 |
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