BFH zur Trinkgeldbesteuerung – Auswirkungen auf die Besteuerung von Drittvergütungen?
Ob Drittvergütungen (sei es in der Form von Bar- oder Sachprämien) nach der Neufassung von § 3 Absatz 51 EStG seit 1. Januar 2002 als Trinkgelder steuerfrei sein können, ist noch nicht geklärt. Wir haben darüber bereits in Ausgabe 2/2004, Seite 2, 6/2004, Seite 10 und 6/2005, Seite 5 berichtet. Inzwischen sind mindestens drei Verfahren zu dieser Problematik beim BFH anhängig (Az: VI R 38/05, VI R 40/05 und VI R 68/05).
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