BMF-Schreiben liegt vor – Service-Entgelte unterliegen ab 1. Juli 2006 der Umsatzsteuer
Es hat alles nichts geholfen. Auch Proteste namhafter Politiker konnten das Bundesfinanzministerium (BMF) nicht bewegen, die Vereinfachungsregelung aus 1997 (danach A 53a UStR 2000) aufrecht zu erhalten. Das zeigt die aktuelle Anweisung des BMF (Schreiben vom 30.3.2006, Az: IV AS – S 7200 – 13/06; Abruf-Nr. 061089).
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