Als auf skandinavische und andere Zielgebiete rund um die Ostsee spezialisierter Reiseveranstalter sind wir unlängst mit BP- Feststellungen zum Reverse Charge betreffend unseren Reisevorleistungseinkauf überrascht worden. Der Prüfer will nun auf der Basis seiner USLO-Datensätze (Was ist das eigentlich genau?) und der Tatsache, dass im Zielgebiet augenscheinlich keine Umsatzsteuer abgeführt worden ist – das ergibt sich auch so aus unseren Eingangsrechnungen, die teils einen Reverse-Charge-Vermerk enthalten, meistens aber nicht – in jedem Fall bei uns Reverse-Charge-Umsatzsteuer erheben, und zwar zum Regelsatz von 19%. Das kann doch nicht richtig sein, oder?
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2018.05.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
| Veröffentlicht: | 2018-05-09 |
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