Zwar enthält das im BGBl. vom 29.10.2024 veröffentlichte Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zahlreiche gesetzliche Neuerungen, die nach dem Willen der Bundesregierung die Wirtschaft spürbar entlasten sollen. In der Unternehmenspraxis zeigt man sich jedoch verhalten, was die tatsächlichen Wirkungen des BEG IV betrifft. Laut aktuellen Ergebnissen des German Business Panels (GBP) rechnen nur 10% der befragten Unternehmen mit einer deutlichen Reduzierung ihres bürokratischen Aufwands. Besonders gering sind die Erwartungen im Verarbeitenden Gewerbe, im Gesundheitswesen, im Baugewerbe und im Handel. In der Touristik ist neben den branchenübergreifenden Regelungen insbesondere die Einschränkung von Hotelmeldepflichten bedeutsam. Für alle zu beachten sind Auswirkungen auf die Umsatzsteuer und die Rückstellungsbildung infolge der künftigen Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z.B. Rechnungen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.12.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-12-10 |
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