Der Große Senat des BFH hat seine Rechtsprechung zur Aufteilung und zum Abzug von Fahrtkosten für sowohl betrieblich als auch privat veranlasste Reisen weiterentwickelt. Nach neuer Rechtsauffassung besteht insoweit kein allgemeines Aufteilungsund Abzugsverbot mehr. Die in der Vergangenheit uneinheitliche Entwicklung der Rechtsprechung zur Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen (u.a. mit Ausnahmen für fixe Pkw-Kosten oder Telefongrundgebühren) waren bei dieser bahnbrechenden Rechtsänderung wohl wegweisend. Fahrtkosten können in Zukunft in größerem Umfang als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden als bisher. Bei gut durchdachter Organisation von Geschäfts- und Fachstudienreisen gefährdet eine gemischte Veranlassung der Reise nun nicht mehr die teilweise Abziehbarkeit der Beförderungskosten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2010.02.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2010 |
Veröffentlicht: | 2010-02-20 |
Seiten 8 - 9
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.