Will man Reiseleistungen umsatzsteuerlich korrekt erfassen, kommt es im Spannungsfeld von Regel- und Margenbesteuerung u.a. ganz entscheidend darauf an, ob auf Ebene des Reiseunternehmers regelbesteuerte Eigenleistungen oder margenbesteuerte Reisevorleistungen anzunehmen sind, um im B2C-Reisegeschäft private Urlaubsfreuden und gegenüber der B2B-Kundschaft Events, Meetings, Kongresse u. dgl. mehr korrekt versteuert verkaufen zu können. Das ist bekannt und systematisch relevant, aber teilweise noch klärungsbedürftig.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.03.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-12 |
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