Zur korrekten umsatzsteuerlichen Erfassung von Reiseleistungen kommt es im (inter-)nationalen Spannungsfeld von Regel- und Margenbesteuerung u.a. ganz entscheidend darauf an, ob nach Maßgabe der tatsächlichen Leistungsausführung entweder regelbesteuerte Eigenleistungen oder margenbesteuerte Reisevorleistungen eingesetzt werden. Im Anschluss an die grundsätzlichen Ausführungen zu den umsatzsteuerlich geprägten Abgrenzungsgrundsätzen in Teil I (vgl. Jorczyk, SRTour 03/2024 S. 7 ff.) steht nun die Analyse einer aktuellen FG-Entscheidung aus Niedersachsen im Fokus, welche Fragen der Verfügungsmacht im Zeit-, Reise- und Slot-Charter beim internationalen Betrieb von Handelsschiffen durch die gewerbesteuerliche Brille beleuchtet. Nach Auffassung des Autors sind die herausgearbeiteten Prinzipien auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung relevant – ein erfreuliches Beispiel für die ansonsten oft gescholtene Einheit der Steuerartenübergreifenden Rechtsordnung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.04.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-09 |
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