Immer mehr Reiseveranstalter bieten ihren Kunden die Möglichkeit, den durch das Reisen verursachten CO2-Ausstoß zu kompensieren. Infolge der Ausweitung der Margensteuer auf das B2B-Geschäft zum 1.1.2022 stellte sich plötzlich die Frage, wie diese Entgelte abzurechnen sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2022.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-03-10 |
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