Der Bundestag hat am 28.5.2020 den Entwurf für ein Corona‐Steuerhilfegesetz angenommen. Danach wird der Umsatzsteuersatz für zwischen dem 1.7.2020 und dem 30.6.2021 erbrachte Restaurant‐ und Verpflegungsdienstleistungen – mit Ausnahme der Abgabe von Getränken – von 19% auf 7% abgesenkt.
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