Einen Klassiker im Ringen mit dem Lohnsteueraußenprüfer über potenzielle geldwerte Vorteile stellt immer wieder die Überlassung (einheitlicher) Kleidungsstücke an die Arbeitnehmerschaft dar. Auch wenn die Motivation des Arbeitgebers weniger darin besteht, seine Mitarbeiter überhaupt bekleidet zu sehen, sondern vielmehr im Rahmen gelebter Corporate Identity einen einheitlichen Außenauftritt zu gewährleisten, gibt sich die Finanzverwaltung oftmals zugeknöpft, wenn es darum geht, ein die Steuerbefreiung begründendes überwiegendes Arbeitgeberinteresse zu akzeptieren. Diese Problematik betrifft eine Vielzahl touristischer Unternehmen von Reisebüros bis zu Airlines und Cruiselines; bei Uniformen oder (Polo-)Hemden mit eingesticktem Firmenemblem werden oft vorschnell geldwerte Vorteile angenommen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2008.08.02 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 1868-7881 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2008 |
| Veröffentlicht: | 2008-08-15 |
Seiten 7 - 9
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