Im Juni 2013 hat die EU-Kommission einen Modellversuch gestartet, der es Unternehmern erlaubt, eine verbindliche amtliche Auskunft (Vorbescheid), also ein sog. Cross-Border Ruling (CBR), über die mehrwertsteuerliche Behandlung von komplexen grenzüberschreitenden Transaktionen zu erhalten. Die Rechtsfolgen sind ähnlich der einer verbindlichen Auskunft nach § 89 AO. Dieser Modellversuch, der ursprünglich bis Ende 2014 befristet war, ist bis zum 30.9.2018 verlängert worden, leider ohne BMF-Beteiligung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2015.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2015 |
Veröffentlicht: | 2015-06-11 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: