Das dänische Umsatzsteuerrecht besteuert die „Lieferung“ internationaler Flugtickets nicht. Weil der B2B‐Flugticketverkauf – zwischen verbundenen Unternehmen und auch generell – in Dänemark nicht der Margenbesteuerung (Art. 306 ff. MwStSystRL) unterfällt, lässt sich qua erhöhter Flugticketpreise, sog. „Airticket Price Ballooning“, auf (noch) legalem Weg die Margenumsatzsteuerbelastung dänischer Reiseveranstalter im Hinblick auf deren Flugmarge erheblich nach unten korrigieren.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2020.12.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-11-09 |
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