Eine interessante Rechtsfrage liegt dem Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Az.: V R 91/07 zur Entscheidung vor: „Ist bei der Vermietung an Dauercamper die Überlassung von Strom eine selbständige steuerpflichtige Leistung oder eine Nebenleistung zur steuerfreien Stellplatzvermietung?“ Streitig ist also die Frage, ob Stromlieferungen an Dauercamper das Schicksal der umsatzsteuerfreien Vermietungsleistung teilen oder ob diese selbständig zu beurteilen und damit steuerpflichtig sind.
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