Für Geschäftsreisen nutzen wir u.a. die Deutsche Bahn und buchen Tickets für gewöhnlich online. Bislang wurden die über Kreditkarten gezahlten Beträge als Betriebsausgaben erfasst und Vorsteuern gezogen. Unsere neue Buchhalterin berichtete nun von Erfahrungen mit einem Betriebsprüfer, der den Vorsteuerabzug in Frage gestellt hatte, weil die ausgedruckten Online-Tickets nicht mit einem vom Zugbegleiter aufgebrachten Zangenabdruck versehen waren. Dies hat nun zu Irritationen in unserem Unternehmen geführt und wir fragen uns, ob tatsächlich nur die von Schaffnern entwerteten Tickets differenziert nach Hin- und Rückfahrt zum Abzug der Vorsteuer berechtigen? Wie soll beispielsweise verfahren werden, wenn unsere Mitarbeiter gar keinen Papierausdruck bei sich führen, sondern ihre Fahrberechtigung im jeweiligen Zug auf dem Smartphone entweder via App oder MMS nachweisen? Kann es auf eine Entwertung eines Fahrausweises zum Zweck des Vorsteuerabzugs überhaupt ankommen, wenn dies z.B. bei inländischen Flügen überhaupt nicht vorgesehen ist?
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