Der aktuelle Prüfungsfall – Abgrenzung Gruppen- von Gesamtmargen
Anlässlich der Betriebsprüfung eines Omnibusveranstalters, der mit eigenen und fremden Bussen Gruppenreisen durchführt, stellte sich folgender Sachverhalt heraus: Jede „Pauschalreise“ (richtig: Gruppenreise) wird auf einem eigenen Verrechnungskonto verbucht (Kundeneinzahlungen, Reisevorleistungen, Kosten). Anhand der Margenabrechnung erfolgt die Buchung auf den Umsatzkonten (Buserlöse, Margenerträge). Die Gruppenreisen mit positiver Marge werden addiert und der Margenbesteuerung unterworfen.
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