Ein Veranstalter für Studienreisen organisiert Gruppenreisen „Baltikum/St. Petersburg“ mit beispielsweise 40 Reiseteilnehmern, die für eine achttägige Rundreise (davon fünf Tage EU-, drei Tage Drittlandsgebiet) je 1.000 Euro zu entrichten haben. Der Veranstalter besorgt die Reiseleistungen wie folgt:
– Landleistungen (Übernachtung, Verpflegung, Bustransfers und -rundreisen) von einem Reiseveranstalter mit Sitz in Deutschland oder von einer Incoming-Agentur in Vilnius/Litauen.
– Flugtickets von einer deutschen Luftverkehrsgesellschaft mit dem Hinflug München – Vilnius und dem Rückflug St. Petersburg – München.
– Reisebetreuungsleistungen durch einen in Vilnius ansässigen selbstständigen Reiseleiter und den (angestellten) Ehemann der Inhaberin.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.03.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-03-01 |
Seiten 9 - 11
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