Der aktuelle Prüfungsfall – Umsatzsteuer-Nachzahlung durch EU-Osterweiterung
Ein mittelständischer Reiseveranstalter hat vor einigen Jahren Pauschalreisen nach Polen in sein Programm aufgenommen. Bis einschließlich 2003 wurden Gruppenmargen für Polen-Reisen ermittelt und die (Drittlands-)Marge nach § 25 Absatz 2 UStG umsatzsteuerfrei belassen. Für die Steuer-Erklärungen 2004 und mit Blick auf den EU-Beitritt von Polen zum 1. Mai 2004 wurde – in Abstimmung mit dem Steuerberater – die Gruppenmarge aus Polen-Reisen nach der Relation der Buchungen bis zum 30. April 2004 (Drittland) und vom 1. Mai bis 31. Dezember 2004 (EU) aufgeteilt.
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