Wir sind ein § 25 UStG anwendender Reiseveranstalter (RV) mit Sitz in Deutschland. Eine Zweifelsfrage, die von unserer Buchhaltungsleiterin (pro Margensteuer) anders beurteilt wird als von unserem Steuerberater (pro Regelbesteuerung), betrifft einen über Agenturen vermittelten Reisevorleistungseinkauf. Wenn wir Einzelleistungen (z.B. Stadtführer) oder auch Zielgebietspakete (z.B. Übernachtung, Restauration, Ticket, Stadtführung, ÖPNV) über Agenturen und andere Vermittler einkaufen, wird uns neben dem Preis für die eigentliche Leistung gelegentlich auch ein offen ausgewiesenes Vermittlungsentgelt in Rechnung gestellt. Z.B. kostet die Stadtführung in Pisa durch den namentlich aufgeführten italienischen Reiseführer 200 € und zusätzlich erhebt die vermittelnde Zielgebietsagentur eine „Commissione“ von 30 €, sodass wir insgesamt 230 € an die (Inkasso‐)Agentur zu bezahlen haben. Unklar ist nun, ob sich das offen ausgewiesene Vermittlungsentgelt von 30 € margensteuerlich auswirkt oder nicht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-06-30 |
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