Eine wenig praxisfreundliche EuGH-Entscheidung, mit der nicht nur die Margenbesteuerung des B2B-Geschäfts, sondern auch die Beschränkung der Entgeltbemessung auf Einzelmargen gefordert wird, sowie ein inzwischen anhängiges Klageverfahren der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland sind verantwortlich dafür, dass Probleme der Anwendung der Margenbesteuerung wieder aktuell geworden sind, die zur Einführung der Margenbesteuerung am 1.1.1980 einvernehmlich und befriedigend gelöst schienen. Nachstehend werden mögliche Konsequenzen für den Komplex der Entgeltbemessung im Rahmen der Margenbesteuerung dargestellt.
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