Nach der Darstellung der vom BFH geschaffenen neuen Rechtslage und der Reaktion des BMF in Form des „Rabatterlasses“ durch Strohner in SRTour 2/2015 S. 16-18 bietet es sich an, die offenkundigen Divergenzen zwischen der BFH-Auffassung und den Ausführungen des Rabatterlasses anhand der in der Tourismuswirtschaft vorkommenden Sachverhalte zu verproben. Zugleich wird damit deutlich, inwieweit die Freistellung von Rabattvorteilen von dritter Seite mit der Folge von Steuerminderungen und von -erstattungen für Reiseveranstalter und Reisebüros sowie deren Mitarbeiter greifen kann.
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