In der Ära von digitalen Kassen und bargeldlosen Zahlungen erscheint der Kassenbon wie ein Relikt aus vergangenen Zeiten. Seit der Einführung des § 146a Abs. 2 AO zum 1.1.2020 – besser bekannt unter dem Stichwort „Bonpflicht“ – hat dieses kleine, zumeist noch nicht-digitale Stück Papier jedoch erneut die Aufmerksamkeit von Unternehmen und insbesondere auch der Finanzverwaltung auf sich gezogen. Wer also eine Kasse betreibt, sollte sich seiner Pflichten diesbezüglich unbedingt bewusst sein, damit böse Überraschungen vermieden werden können.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2024.01.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-01-09 |
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