Am 28.10.2023 veröffentlichte der BFH das Urteil zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung bei Ferienhausveranstaltern. Der Reisevorleistungseinkauf eines Ferienhausveranstalters soll der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung unterliegen. Diese Erkenntnis des III. Senats steht nicht nur diametral zu seinem in demselben Verfahren erlassenen Aussetzungsbeschluss (BFH vom 19.1.2022, Az.: III S 21/21, n.v.). Es stellt sich vielmehr die Frage, in welchem Verhältnis das Urteil zur Entscheidung in Sachen Frosch-Sportreisen (BFH vom 25.7.2019, Az.: III R 22/16, BStBl. II 2020 S. 51) eingeordnet werden soll. Darf sich die Tourismusbranche weiterhin auf sicherem Terrain wähnen oder handelt es sich um ein profiskalisches Rückzugsgefecht der Finanzgerichtsbarkeit?
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