Bereits seit der Einführung der Margenumsatzsteuer für Reiseleistungen (mit § 25 UStG erfolgt zum 1.1.1980) ist unklar, in welchen Fällen die aus der Differenz der Einnahmen und Reisevorleistungen ermittelte Marge zu versteuern ist oder umsatzsteuerfrei bleiben kann. Fraglich ist damit auch, ob die Versagung des Vorsteuerabzugs auf Reisevorleistungen beschränkt ist oder auch andere Aufwandspositionen erfassen kann. Nachstehend wird diese Problematik unter Rückgriff auf Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen näher erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2012.03.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-03-12 |
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