Die für die Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen schon klassische Frage der Abgrenzung von Veranstaltungs- und Vermittlungsleistungen hat – unabhängig von gelegentlichen Streitfragen – eine gewisse Rechtssicherheit erreicht, ist aber zivilrechtlich im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen Pauschalreiserichtlinie in eine schon fast chaotisch zu bezeichnende Risikophase hineingeraten (siehe hierzu Degott, SRTour 08/2016 S. 17 ff.; und Hillmer, SRTour 09/2016 S. 19 f.) Dabei stellt sich auch die Frage, ob die neuen Definitionen des Reiserechts auf die umsatzsteuerliche Beurteilung abfärben können, zumal die ursprünglichen Intentionen der Veranstalterbesteuerung nach § 25 UStG ihre Grundausrichtung im Zivilrecht gefunden haben und insbesondere für das Auftreten des Unternehmers gegenüber dem Leistungsempfänger grundsätzlich das Zivilrecht maßgeblich ist. Nachstehend wird der derzeitige Stand der unterschiedlichen Rechtsmeinungen anhand einer Entscheidung des FG Nürnberg vom 7.7.2015 aufgearbeitet.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2016.12.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-12-09 |
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