Seit Einführung der Margenbesteuerung ist unstrittig, dass diese Sonderbesteuerungsform für Reiseleistungen ein Glückstreffer für die Tourismuswirtschaft war. Stark ausgeprägte Vereinfachungseffekte (ohne Rechnungsbearbeitung für Vorsteuerabzug oder -vergütung bei Reisevorleistungen), eine nach dem Leistungsverbrauch ausgerichtete Steuerverteilung auf Incoming- und Outgoing-Staaten und die steuerliche Registrierung an nur einem Ort (§ 3a Absatz 1 UStG, Unternehmenssitz) sind unbezahlbare Vorzüge des Systems.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2005.07.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-07-01 |
Seiten 1 - 2
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