Elektronische Kassensysteme müssen von 2020 an über Sicherungseinrichtungen verfügen, die die Transparenz über die darin erfassten Einnahmen erhöhen. Damit diese Regelung effizient umgesetzt werden kann, ist eine Datenstandardisierung notwendig, denn erst damit wird eine automatisierte Weiterverarbeitung in elektronischen Kassenbuch‐, Archivierungs‐ und Buchführungssystemen möglich. Unter Federführung des Deutschen Fachverbands für Kassen‐ und Abrechnungssystemtechnik (DFKA) haben Kassenhersteller und Anbieter von Finanzsoftware sowie Vertreter des steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufsstands gemeinsam mit Vertretern der Finanzverwaltung dafür ein Klassifikationsschema – eine sog. Taxonomie‐Kassendaten – ausgearbeitet.
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