Im Rahmen der Novellierung der Vorschriften über die Reiseleistungsbesteuerung hat das BMF mit Schreiben vom 24.6.2021 (Az. III C 2 ‐ S 7419/19/100001 :006) u.a. beschlossen, dass die sog. Ticket‐based Events (TBE) nicht als margensteuerpflichtige Reiseleistungen qualifiziert werden sollen. Der relativ kurze Passus aus dem neuen Abschn. 25.1 Abs. 2 Satz 6 UStAE wirft mangels konkretisierter Abgrenzungsbeispiele und weiterführender Erläuterungen seitens des Fiskus diverse Zweifelsfragen bei der praktischen Rechtsanwendung auf. Viele Detailfragen zur korrekten umsatzsteuerlichen Abbildung von TBEs und ähnlichen MICE‐Veranstaltungen im nationalen und internationalen Umfeld sind Gegenstand steuerpolitischer Klärungsbemühungen im Hintergrund, deren Erfolgsaussichten allerdings nicht abgeschätzt werden können. Über den aktuellen Status quo der TBE‐Zweifels‐ und Anwendungsfragen informiert dieser Beitrag.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2021.11.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-11-10 |
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