Der „Handel mit Eintrittskarten“ für Sport- oder Musikveranstaltungen im Ausland gehört zu den ungeklärten Fragen im Umsatzsteuerrecht. Offen ist, ob und in welchen Fällen die Geschäfte deutscher Tickethändler der deutschen Umsatzsteuer unterliegen. Soweit die Veranstaltungen im Ausland stattfinden und Veranstaltungsentgelte von ausländischer Umsatzsteuer erfasst werden, kann es zur Doppelbesteuerung kommen mit der Folge eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Wettbewerbsneutralität.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7881.2007.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7881 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-05-01 |
Seiten 13 - 15
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